KOSTEN
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie nichts anderes zu tun als uns Ihre Polizzennummer und das Versicherungsinstitut bekannt zu geben. Diesfalls erledigen wir alles für Sie. Wir werden sodann mit der Rechtsschutzversicherung persönlich Kontakt aufnehmen und abklären, ob Ihre Versicherung die Kosten bezahlt. Mit einer Rechtsschutzversicherung werden die Anwaltskosten in den meisten Fällen von dieser übernommen. Bei vorliegender Rechtsschutzdeckung bezahlt die Versicherung auch die Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Zeugengebühren, Kosten für Aktenabschriften usw.
Allgemeines
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. Autonome Honorarkriterien (AHK). Dabei handelt es sich um vom Gesetzgeber vorgegebene Abrechnungskriterien.
Persönliche Erstberatung
Für eine erste Rechtsberatung (30 Minuten) betragen die Kosten ohne gesonderte Vereinbarung € 100,00 (inkl. USt). Wenn nach der Rechtsberatung unsere Kanzlei mit Ihrer Rechtssache beauftragt wird, werden diese Kosten dem Honorar gutgeschrieben. Für umfangreiche Beratungen können gesonderte Beratungspauschalen vereinbart werden.
Kostenlose Kurzanfragen
Kurze Anfragen können Sie uns per E-Mail office@anwalt-grabner.at zukommen lassen, welche wir kostenlos beantworten werden. Bitte hinterlassen Sie in diesem Fall jedenfalls Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer.
Stundensatzabrechnung
Hier wird nach Stunden abgerechnet, wobei die Leistungen (Telefonate, Schriftsätze, Briefe, Aktenstudium etc.), die in dieser Angelegenheit erbracht werden, pro Stunde abgerechnet werden. Eine Taktung erfolgt alle 5 Minuten. Die Höhe des Stundensatzes beläuft, je nachdem wie kompliziert die Angelegenheit ist, zwischen
€ 250,00 netto und € 350,00 netto.
Honorarabrechnung nach Einheitssatz (Gerichtsverfahren)
Bei Gerichtsverfahren werden die Leistungen nach Einheitssatz verrechnet, d.h. es werden nur gerichtliche Leistungen, wie Klagen, Schriftsätze, Verhandlungen, Befundaufnahmen verrechnet, wobei auch hier gilt, je höher der Streitwert, umso höher die Anwalts- aber auch die Gerichtskosten. Diese sind von der unterliegenden Partei zu bezahlen oder werden je nach Verfahrensausgang im Verhältnis geteilt.
Honorarabrechnung nach Einzelleistungen nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
Dabei wird jede Einzelleistung, die im Akt erbracht wird (Telefonate, Briefe, Konferenzen, Aktenstudium) verrechnet, wobei die Höhe der Einzelleistung von der Höhe des Streitwertes abhängt. Je höher der Streitwert, umso höher die Anwaltskosten.
Pauschalhonorar
Es wird vorab ein Pauschalbetrag vereinbart, in welchem sämtliche Leistungen enthalten sind. Nur Barauslagen, wie z.B. Eintragungsgebühren und Gebühren für Dokumentenarchivierung bei Kaufverträgen oder Gebühren für Testamentseintragung, sind von diesem nicht umfasst.
Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
+43(0)1 235 10 01
office@anwalt-grabner.at